Wie stellt man in Ungarneinen Asylantrag?

Wie stellt man in Ungarneinen Asylantrag

Ungarn ist eines der gefragtesten Länder von Menschen, die von den internen und externen Konflikten ihrer Nationen betroffen sind und internationalen Schutz benötigen. Aus diesem Grund nimmt die Zahl der Einwanderer auf seinem Territorium zu, wobei die Zahl für 2025 mehr als 512.000 Einwohner beträgt, was 6 % der Bevölkerung ausmacht. Lesen Sie weiter und entdecken Sie, wie Sie zu den begünstigten Ausländern gehören können.

Derzeit nimmt Ungarn etwa 1.200 Flüchtlinge pro Jahr auf, eine Zahl, die im Vergleich zum Durchschnitt der Europäischen Union (EU) als hoch angesehen wird. Dies trotz der Tatsache, dass die Regierung seit der COVID-19-Pandemie Startverfahren an ihren autorisierten Grenzen verboten hat, was eine Barriere darstellt, die Menschenmassen verhindert und ihre Staatsangehörigen schützt.

Erste Überlegungen zur Beantragung von Beihilfen in Ungarn

Denken Sie daran, dass Sie, wenn Sie beabsichtigen, in Ungarn einen Asylantrag zu stellen, dies von zwei Instanzen aus tun können:

Außerhalb von Ungarn

Sie müssen die sogenannte Absichtserklärung mit dem verfügbaren Format vorlegen Hier, die Sie an eine der beiden dafür bestimmten ungarischen Botschaften senden. Sie befinden sich in Serbien und der Ukraine und arbeiten mit Terminen für den Empfang dieses Dokuments.

  • Botschaft in Serbien. Gehen Sie zu folgender Adresse: 11000 Belgrad, 72 Krunska Str. in Serbien oder rufen Sie die Telefonnummern an: +381 11 244 3739, +381 11 244 0472, +381 11 244 7479. Die Sprachen, in denen sie Ihnen helfen können, sind nur Englisch oder Ungarisch.
  • Botschaft in der Ukraine. Fordern Sie Ihren Termin an unter der Adresse: 01901 Kiew, Rejtarszka Str. 33, Ukraine. Sie können auch telefonisch kommunizieren: +38 044 230 8001, +38 044 230 8002. Ebenso sind die von den Beamten gesprochenen Sprachen Ungarisch und Englisch.

Beim ersten Termin, der für Sie vorgesehen ist, teilen Sie mündlich Ihr Bedürfnis nach internationalem Schutz mit. Abhängig von Ihren Angaben werden die Behörden Ihre Abgabe der Willenserklärung genehmigen und den Tag dafür angeben. Später, wenn Sie die Lieferung vornehmen, stellen Ihnen die Beamten einen Reisepass aus, damit Sie nach Ungarn ziehen und das Asylverfahren formalisieren können.

Innerhalb Ungarns

Wenn Sie sich in Ungarn aufhalten, können Sie nur dann einen Asylantrag bei der Nationalen Generaldirektion der Fremdenpolizei (NDGAP) stellen, wenn:

  • Ihnen wurde in Ungarn subsidiärer Schutz zuerkannt und Sie möchten als Flüchtling anerkannt werden.
  • Sie sind Familienangehöriger von anerkannten Flüchtlingen oder subsidiär Schutzberechtigten, die sich auf ungarischem Boden befinden.
  • Sie werden von den ungarischen Behörden festgehalten, es sei denn, der Freiheitsentzug steht im Zusammenhang mit der illegalen Einreise in das Land.

Es sollte beachtet werden, dass die geltenden Gesetze Ungarns vorsehen, dass Ausländer, die illegal in das Land einreisen, festgenommen und ausgewiesen werden. Unabhängig davon, ob sie internationalen Schutz beantragen müssen.

Verfahren zur Stellung eines Asylantrags in Ungarn

Sobald die oben genannten Botschaften oder die NDGAP Ihre Daten erfolgreich registriert haben, bedeutet dies, dass Sie als potenzieller Kandidat für Hilfe aus Ungarn in Betracht gezogen wurden. Der Prozess dauert etwa drei Monate in den Händen der Einwanderung und die Schritte, die angegeben werden, sind:

Schritt 1. Interview

Sie werden zu einem Vorstellungsgespräch mit der Einwanderungsbehörde vorgeladen. Darin müssen Sie die kritische Situation darlegen, die Sie in Ihrem Herkunftsland erlebt haben und die Sie zur Flucht zwang. Die Sprache, in der das Gespräch geführt wird, ist diejenige, die Sie fließend beherrschen, da Sie das Recht auf einen qualifizierten Dolmetscher haben.

Die Aussage und die durchgeführte Vernehmung werden protokolliert und in einem Protokoll festgehalten. Es ist wichtig, dass Sie das am Ende des Treffens ausgestellte offizielle Schreiben überprüfen, denn wenn es nicht mit Ihrer Nachricht übereinstimmt, können Sie den Beamten bitten, es zu korrigieren, damit Sie mit der Unterzeichnung fortfahren können. Denken Sie daran, eine Fotokopie des Dokuments zu verlangen, damit Sie es in Ihre Personalakte aufnehmen können.

Schritt 2. Unterkunft

Am Ende des vorherigen Schrittes werden Sie von den Behörden einer offenen Aufnahmeeinrichtung zugewiesen, in der Sie sich während der gesamten Dauer des Antragsverfahrens aufhalten. In diesen Gehegen erhalten Sie Lebensmittel- und Geldzuschüsse je nach Ihrer Verwundbarkeit. Ebenso stehen Ihnen medizinische Betreuung und Bildung für Kinder unter 16 Jahren zur Verfügung.

Sie müssen die Regeln des Ortes, an dem Sie wohnen werden, respektieren, eine der wichtigsten ist, dass Sie eine Genehmigung beantragen müssen, um sich länger als 24 Stunden außerhalb der zugewiesenen Adresse aufzuhalten. Kommen Sie dem nicht nach, kann die Ausländerbehörde Ihr Asylverfahren einstellen und Sie des Landes ausweisen.

Wenn Sie hingegen nicht in den Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben wollen, müssen Sie nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um eine private Unterkunft zu bezahlen. In diesem Fall müssen Sie eine Genehmigung bei der Nationalen Generaldirektion der Einwanderungspolizei (NDGAP) beantragen. Das Wichtigste dabei ist, dass Sie den Beamten Ihre Wohnanschrift mitteilen und diese bei jeder Änderung schnellstmöglich mitteilen.

Schritt 3. Entscheidung

Nachdem die NDGAP Ihren Antrag und die bereitgestellten Informationen gründlich geprüft hat, entscheidet das Einwanderungspersonal, ob Ihnen der Flüchtlingsstatus zuerkannt wird oder nicht. Es gibt jedoch andere Arten von Entscheidungen, die sich aus diesem Interview ableiten lassen, wie zum Beispiel:

  • Subsidiärer Schutz. Sie haben das Recht, für die in der Entscheidung festgelegte Zeit im Land zu bleiben. Dieser Vorteil wird alle drei Jahre überprüft, um festzustellen, ob seine Aufrechterhaltung noch erforderlich ist. Der Ausländer hat alle Rechte und Pflichten eines ungarischen Staatsbürgers.
  • Humanitärer Schutz, geduldeter Status. Es ist nur ein Jahr gültig und hat einige wichtige Einschränkungen. Einige davon sind, dass es Ihnen nicht möglich ist, Ihre Familie ins Land zu holen, und dass Sie keine bezahlte Arbeit ausüben können.
  • Ablehnungsentscheidung. Wenn Ihnen dann keine Beihilfe zugesprochen wird, können Sie innerhalb von acht Tagen nach Zustellung des Bescheids beim Gericht Berufung einlegen. Diese Frist hat keine Verlängerung oder Ausnahmen, daher ist es wichtig, dass Sie sich kostenlos von einem Anwalt beraten lassen, damit Sie das Material innerhalb der festgelegten Frist einreichen. Dann wird das Gericht in etwa zwei Monaten über die Beschwerde entscheiden. Wenn seine Analyse mit dem Urteil der Einwanderungsbehörde übereinstimmt, wird es Ihnen befehlen, das Territorium zu verlassen, aber wenn es anders ist, muss die NDGAP die Prüfung der Petition wieder aufnehmen.

Rechte und Pflichten als Asylbewerber

Obwohl Ungarn neue Kriterien für die Beantragung internationalen Schutzes aufgestellt hat, hört es nicht auf, seine freundliche und solidarische Hand auszustrecken, da es weiterhin seine Türen für diese große Zahl schutzbedürftiger Menschen öffnet, die in großen Schwierigkeiten in ihrem Land leben Länder. Aber damit es eine Kontrolle gibt, wurden die Pflichten und Rechte der Petenten definiert, und zwar:

RechteAufgaben
Bleiben Sie für die Dauer des Verfahrens in Ungarn. Sie erhalten eine befristete Aufenthaltserlaubnis.Respektieren und befolgen Sie die Gesetze Ungarns.
In einem Tierheim untergebracht sein, mit Bett und Essen.Arbeiten Sie jederzeit mit den ungarischen Einwanderungsbehörden zusammen.
Erhalten Sie ärztliche Hilfe.Nennen Sie die Gründe, warum Sie aus Ihrem Land geflohen sind
Arbeiten Sie in Aufnahmezentren oder in einem öffentlichen Arbeitsverhältnis im Staat. Dies während der ersten 90 Tage.Bleiben Sie in der Aufnahmeeinrichtung, der Sie zugewiesen wurden, und respektieren Sie deren Regeln. Oder an einem von der Einwanderungsbehörde genehmigten privaten Ort.
Arbeiten im privaten Sektor nach Ablauf der gesetzlich festgelegten 90 Tage für die Lösung des Antrags.Von Ärzten untersucht und gegebenenfalls geimpft werden.

Ungarn gehört seit 1967 der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 an und war damals eines der Länder mit der größten Erfahrung in Fragen des internationalen Schutzes. Daher ist es eine ausgezeichnete Möglichkeit, Asyl zu beantragen, wobei immer die Gesetze und Protokolle eingehalten werden.

Estrella Durán
Estrella Durán

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